Grundstück in Mas Ambros mit herrlichem Meerblick.
Möglichkeit, ein Haus mit 175 m2 zu bauen, Grundstücksbelegung 140 m2.
Exzellendes Grundstück gelegen in der Urbanisation Mas Ambros der Gemeinde Calonge i Sant Antoni.
Das Grundstück befindet sich in der Straße Bergueda und bietet einen magnifischen Blick auf das Dorf Calonge und das Meer, mit Palamós im Hintergrund. Das Grundstück hat eine Ostausrichtung mit Morgensonne.
Die städtebaulichen Vorschriften erlauben den Bau eines Hauses von etwa 175 m2 gebaut mit einer Grundfläche von etwa 140 m2.
Die Urbanisation Mas Ambros hat keine Gemeinschaft von Miteigentümern und wird von der Gemeinde verwaltet.
Es gibt keine Einschränkungen für den Erhalt einer Baugenehmigung.
Details der städtebaulichen Vorschriften:
Gültige Planung
Städtebaulicher Plan von Calonge (POUM), endgültig genehmigt von der CTU von Girona am 14.02.2013 und veröffentlicht im DOGC am 30.04.2013, seine Änderungen und der Rest der gültigen Vorschriften in Bezug auf die Raumordnung. Masterplan zur Überprüfung unhaltbarer Landschaften an der Costa de Girona, endgültig genehmigt von der CTU von Girona am 28.01.2021 und veröffentlicht im DOGC am 15.02.2021.
Städtebauliches Regime des Bodens
Gemäß den genannten Vorschriften befindet sich das Grundstück, das Bestandteil des Antrags ist, in folgenden städtebaulichen Situationen:
Bodenklassifizierung: STÄDTEBAULICHEN GRUNDSTÜCK
Bodenbewertung: ZONE FÜR EINFAMILIENHAUS
Code 6 Subzone 6a
Grundlegende Entwicklungsbedingungen
Gemäß den städtebaulichen Vorschriften und dem geltenden POUM, veröffentlicht im DOGC, werden die grundlegenden Entwicklungsbedingungen hauptsächlich in den folgenden Parametern dargestellt:
Entwicklungstyp: Unabhängiges Gebäude
Nettobaulinie) Dichte: 0,50 m²st/m²s. Die bauliche Dichte wird in Abhängigkeit von der Neigung der Grundstücke reduziert, gemäß Artikel 307 der städtebaulichen Vorschriften, wobei die folgenden Reduktionsfaktoren angewendet werden:
Von 25 % bis 50 %: 0,70
Von 50 % bis 75 %: 0,50
Über 75 %: 0,30
Maximale Belegung: 40 % (einschließlich der Nebengebäude)
Rückstand in Bezug auf die Grenzen: 3,00 ml.
Maximale Anzahl an Etagen: Erdgeschoss + 1 Etage
Maximale vorgeschriebene Höhe: 7,00 m.
Mindestfläche: 400 m².
Mindestgrenze: 12,00 m.
Mindestdurchmesser für Einschnitte: 10,00 m. In jedem Fall und für alle Unterzonen muss ein Kreis mit einem Mindestdurchmesser von 6 m an jedem Punkt des Grundstücks eintragbar sein.
Bevölkerungsdichte: 1 Wohneinheit pro Grundstück
Parkplätze
Gemäß den Artikeln 328 bis 335 der Städtebaurechtsvorschriften. Für Wohnnutzung beträgt die Mindestausstattung: 1 Stellplatz für jede errichtete Wohneinheit mit einer Fläche von 150 m² oder weniger, und 2 Stellplätze für jede errichtete Wohneinheit über diesem Schwellenwert.
Freiflächen für den Bau
Die Nutzung der nicht bebauten Flächen erfolgt überwiegend für Gärten, mit Bäumen und durchlässigen Belägen. Die Vorschriften des Masterplans zur Überprüfung unhaltbarer Flächen an der Costa de Girona finden Anwendung.
Sonstige Überlegungen:
Die Grundstücke müssen frei von strauchiger Vegetation gehalten werden, die ein Brandrisiko darstellt, und müssen in ihrem gesamten Umfang eingezäunt sein (Art. 165.d des POUM).
IBI: 200 €
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In Übereinstimmung mit den Informationspflichten gemäß Gesetz 10/2025 vom 28. Dezember über Dienstleistungen zur Kundenbetreuung und Transparenz, sowie den geltenden branchenspezifischen Vorschriften, wird hingewiesen, dass der angegebene Preis NICHT die Kosten und Steuern für den Erwerb beinhaltet, die im Folgenden aufgeführt werden:
● Steuer auf Übertragungen von Vermögenswerten (ITP): Der Steuersatz, der in der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt, wird angewendet (Wert der Immobilie bis 600.000€ = 10% (10.300,00 €), von 600.000€ bis 900.000€ = 11% (0,00 €), von 900.000€ bis 1.500.000€ = 12% (0,00 €), über 1.500.000€ = 13% (0,00 €), unbeschadet der ermäßigten Sätze von 5% und 7%, die je nach persönlichen Umständen des Käufers oder den Eigenschaften der Immobilie oder der ermäßigten Sätze von 3% oder 4% angewendet werden können, die unter gesetzlich festgelegten Bedingungen für den Erwerb eines Wohnhauses in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern gelten, sofern die Anforderungen der geltenden Vorschriften erfüllt sind. Der Steuer wird auf den Katasterreferenzwert oder den Verkaufspreis erhoben, je nachdem, welcher Wert höher ist.
● Notarkosten: Die Notargebühren werden gemäß dem offiziellen Tarif berechnet, der im Anhang I des Königlichen Dekrets 1426/1989, vom 17. November genehmigt wird.
● Registrierungskosten: Die Eintragung im Grundbuch wird gemäß dem offiziellen Tarif berechnet, der im ANHANG I des Königlichen Dekrets 1427/1989, vom 17. November genehmigt wird.
● Verwaltungskosten (Agentur): Die Gebühren für die administrative Abwicklung, Steuererklärung und Registrierung belaufen sich auf ca. 600 € (+MwSt).
● Honorare des Verkaufsagenten: im PVP enthalten.
● Honorare des Käuferagenten: Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise professionelle Honorare zu Lasten des Käufers anfallen könnten, in Fällen, in denen Dienstleistungen für den Kaufauftrag (PSI), Personal Shopper für Immobilien, in Anspruch genommen wurden. NICHT MIT DEM KAUFPREIS VERBUNDEN. Für umfassende Informationen über die Funktionsweise, Steuersätze und Ermäßigungen des ITP in Katalonien können Sie das offizielle Portal der katalanischen Steuerbehörde unter dem folgenden Link besuchen:https://atc.gencat.cat/es/tributs/itpajd/tpo/tarifes-tipus/
Baujahr: -
Wohnberechtigungsschein Nummer: -
Lasten: nein

















































































































