Großes Grundstück zum Bau eines geräumigen Hauses.
Gute Ausrichtung, freie Sicht und bedeutende Bebauungsmöglichkeiten.
Großes Grundstück von 973 m2 mit Westausrichtung, mit geringer Steigung, ideal für den Bau eines geräumigen Hauses.
Gelegen in der Aragón 23, nahe dem ersten Eingang von Mas Pere, ermöglicht dieses Grundstück den Bau eines Einfamilienhauses von mehr als 400 m2, da es die städtebauliche Einstufung 6a hat, die den Bau von 0,5 m2 pro m2 Grundstück und die Belegung von 40% der Fläche des Grundstücks erlaubt. Diese Zahlen müssen je nach Steigung angepasst werden, wie es Artikel 307 des POUM vorschreibt, der Folgendes angibt:
Bis zu 25% Steigung: 1
Von 25% bis 50%: 0,7
Von 50% bis 75%: 0,5
Über 75%: 0,3
Im Falle dieses Grundstücks beträgt der ungefähre Steigungsprozentsatz 20%, was die maximale Nutzung ermöglicht.
Die Urbanisierung von Mas Pere wurde kürzlich umfassend renoviert und bietet heute alle modernen Annehmlichkeiten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, hier Ihr zukünftiges Zuhause zu bauen!
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In Übereinstimmung mit den Informationspflichten gemäß Gesetz 10/2025 vom 28. Dezember über Dienstleistungen zur Kundenbetreuung und Transparenz, sowie den geltenden branchenspezifischen Vorschriften, wird hingewiesen, dass der angegebene Preis NICHT die Kosten und Steuern für den Erwerb beinhaltet, die im Folgenden aufgeführt werden:
● Steuer auf Übertragungen von Vermögenswerten (ITP): Der Steuersatz, der in der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt, wird angewendet (Wert der Immobilie bis 600.000€ = 10% (12.000,00 €), von 600.000€ bis 900.000€ = 11% (0,00 €), von 900.000€ bis 1.500.000€ = 12% (0,00 €), über 1.500.000€ = 13% (0,00 €), unbeschadet der ermäßigten Sätze von 5% und 7%, die je nach persönlichen Umständen des Käufers oder den Eigenschaften der Immobilie oder der ermäßigten Sätze von 3% oder 4% angewendet werden können, die unter gesetzlich festgelegten Bedingungen für den Erwerb eines Wohnhauses in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern gelten, sofern die Anforderungen der geltenden Vorschriften erfüllt sind. Der Steuer wird auf den Katasterreferenzwert oder den Verkaufspreis erhoben, je nachdem, welcher Wert höher ist.
● Notarkosten: Die Notargebühren werden gemäß dem offiziellen Tarif berechnet, der im Anhang I des Königlichen Dekrets 1426/1989, vom 17. November genehmigt wird.
● Registrierungskosten: Die Eintragung im Grundbuch wird gemäß dem offiziellen Tarif berechnet, der im ANHANG I des Königlichen Dekrets 1427/1989, vom 17. November genehmigt wird.
● Verwaltungskosten (Agentur): Die Gebühren für die administrative Abwicklung, Steuererklärung und Registrierung belaufen sich auf ca. 600 € (+MwSt).
● Honorare des Verkaufsagenten: im PVP enthalten.
● Honorare des Käuferagenten: Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise professionelle Honorare zu Lasten des Käufers anfallen könnten, in Fällen, in denen Dienstleistungen für den Kaufauftrag (PSI), Personal Shopper für Immobilien, in Anspruch genommen wurden. NICHT MIT DEM KAUFPREIS VERBUNDEN. Für umfassende Informationen über die Funktionsweise, Steuersätze und Ermäßigungen des ITP in Katalonien können Sie das offizielle Portal der katalanischen Steuerbehörde unter dem folgenden Link besuchen:https://atc.gencat.cat/es/tributs/itpajd/tpo/tarifes-tipus/


















































































































